Abfallwirtschaftskonzept
Jedes Unternehmen benötigt nach dem Gewerberecht ein Abfallwirtschaftskonzept um eine Betriebsanlagengenehmigung zu erhalten. Mit mehr als 20 MitarbeiterInnen sind Sie verpflichtet Ihr Abfallwirtschaftskonzept alle 7 Jahre anzupassen.
Kernstock erstellt in Zusammenarbeit mit Ihrem Abfallbeauftragten ein Abfallwirtschaftskonzept, das in übersichtlicher Aufmachung alle gesetzlich erforderlichen Informationen enthält.



