Fahrlässige Tötung (§80 StGB):
Freiheitsstrafe bis EIN Jahr, bei besonders gefährlichen Verhältnissen bis DREI Jahre.
Im Falle von Fahrlässigkeit, also wenn ein Sorgfaltsmaß nicht aufgewendet wird, das ein rechtstreuer, besonnener und einsichtiger Mensch aufwenden würde, drohen folgende Strafen:
Freiheitsstrafe bis EIN Jahr, bei besonders gefährlichen Verhältnissen bis DREI Jahre.
Leichte Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis DREI Monate
Schwere Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis SECHS Monate
Besonders gefährliche Umstände: Freiheitsstrafe bis zu ZWEI Jahren
Freiheitsstrafe bis EIN Jahr, bei Todesfall, Verletzung einer größeren Zahl (ca. 10) Menschen bis zu FÜNF Jahre
Quelle: Medizinische Universität Innsbruck: