Brandschutz
Brandschutz ist kein Selbstzweck. Die Unternehmensleitung haftet für die Einhaltung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes gemäß ASchG §25. Gleichermaßen ist der Dienstgeber gemäß B-BSG §25 im öffentlichen Sektor verantwortlich.
externer Brandschutzbeauftrager
Die Behörde schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor. Die Detailregelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, unsere Experten beraten Sie gerne über die erforderlichen Maßnahmen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit diese Aufgabe extern zu vergeben um interne Schulungen und laufenden Fortbildungsaufwand zu vermeiden. Unsere externen Brandschutzbeauftragten sind Profis, die tagtäglich mit den praktischen Problemen im Bereich des Brandschutzes konfrontiert sind.
Brandschutzbuch
Unsere Experten dokumentieren alle für den Brandschutz gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten, Istzustand und Änderungsbedarf in unserem digitalen Brandschutzbuch. Unsere Kunden können jederzeit über unser Portal KEDOPO den Status einsehen und der Behörde bei Bedarf vorlegen.
Brandschutzplan, Fluchtwegsplan
Wir erstellen Brandschutz- und Fluchtwegspläne entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
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